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Approbation

Wann kann ich mich als approbierten Arzt bezeichnen und wann bin ich Vertragsarzt?

Die Approbation ist die staatliche Zulassung einer Person als Arzt. Die Bedingungen, die man erfüllen muss, um als solcher anerkannt zu werden, sind in der Approbationsordnung festgelegt. Sie wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlassen und gilt für alle Bundesländer in Deutschland gleichermaßen. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss kann ein Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt werden, aber nur, wenn die Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

Die Approbation wird von der zuständigen Behörde in dem Bundesland erteilt, in dem man sein Staatsexamen abgelegt hat. Von ihr erhält der Arzt seine Approbationsurkunde. Die Approbation darf nicht verwechselt werden mit der Zulassung als Vertragsarzt. Diese benötigt man, wenn man gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln will. Die Zulassung muss man bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen. Ob man als Vertragsarzt zugelassen wird, entscheiden dann die zuständigen regionalen Zulassungsausschüsse, die zu gleichen Teilen von KV und Vertretern der Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen besetzt sind.