Können Patienten selbst entscheiden, zu welchem Arzt sie gehen?
Gesetzlich versicherte Patienten können in Deutschland in der Regel frei wählen, von welchem Arzt sie sich behandeln lassen wollen. Allerdings gibt es auch einige Einschränkungen: So können in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur Ärzte aufgesucht werden, die eine Zulassung als Vertragsarzt von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) besitzen.
Auch im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist die freie Arztwahl eingeschränkt. Man verpflichtet sich dabei für insgesamt ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen und fachärztliche Dienste nur auf seine Überweisung hin in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen sind z.B. medizinische Notfallsituationen, Behandlungen am Urlaubsort sowie die Inanspruchnahme von Augen-, Kinder- und Frauenärzten. Andere Selektivverträge können ähnliche Regelungen enthalten.