headache

Behandlungsfehler

Was genau ist ein Behandlungsfehler und was passiert, wenn mir ein solcher Fehler unterläuft?

Als Behandlungsfehler (umgangssprachlich auch als „Kunstfehler“ bezeichnet) wird die nicht ordnungsgemäße Behandlung eines Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Ein Behandlungsfehler kann in sämtlichen Bereiche der ärztlichen Tätigkeit auftreten. Man unterscheidet deshalb zwischen:

  • Diagnosefehler
  • Indikationsfehler
  • Therapiefehler
  • Nachsorgefehler
  • Fehler beim Verordnen von Arzneimitteln
  • Fehler beim Einsatz medizinisch-technischer Geräte
  • Nichtbehandlung

Ein Behandlungsfehler liegt z.B. vor, wenn man seinen Patienten nicht richtig aufklärt, einen Eingriff vornimmt, der gar nicht nötig gewesen wäre oder jemanden nicht behandelt, der die Behandlung aber dringend gebraucht hätte.

Unterläuft einem Arzt ein Behandlungsfehler, hat der Patient möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Diesen kann er gerichtlich über die Zivilgerichte oder außergerichtlich und kostenlos über die Schlichtungsstellen der Ärztekammern durchsetzen. Der Patient muss dem Arzt den Behandlungsfehler aber nachweisen können. Da es für einen Patienten in der Regel relativ schwierig ist, Behandlungsfehler zu dokumentieren, hat die Rechtsprechung eine Beweiserleichterung und in manchen Fällen (z.B. bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht oder bei Verletzung der Aufklärungspflicht) sogar die Beweislastumkehrung eingeführt. Die Beweislastumkehr tritt auch ein, wenn ein „grober Behandlungsfehler“ vorliegt. Man spricht von einem groben Behandlungsfehler, wenn „der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“ (BGH 1996). Dann muss der Arzt nachweisen, dass er richtig gehandelt hat.

Liegt der Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, sind die Krankenkassen ein wichtiger Ansprechpartner für die Patienten. Sie müssen die Versicherten unterstützen und ihnen mit einer außergerichtlichen Rechtsberatung zur Seite stehen.