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Bewertungsausschuss

Wofür ist der Bewertungsausschuss zuständig?

Der Bewertungsausschuss (BA) ist ein Gremium, das sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Vertragsärzte und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusammensetzt. Er legt die Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Vergütung fest und erstellt im Rahmen der Bundesmantelverträge den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Der EBM ist die Abrechnungsgrundlage für die vertragsärztlichen Leistungen in der GKV. Außerdem legt der BA die Vorgaben für die regionale Vereinbarung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) fest.

Konkret setzt sich der BA aus drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und aus drei Vertretern des GKV-Spitzenverbandes zusammen. Kann der Bewertungsausschuss keine Einigung erzielen, wird der sogenannte erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hinzugezogen.

Entscheidungen des Bewertungsausschusses werden von seinem Arbeitsausschuss (AABA) vorbereitet. Das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) sammelt die für die Arbeit des BA relevanten Daten.