Checking her ears

Blockpraktika

Was sind Blockpraktika?

Seit 2002 schreibt die Ärztliche Approbationsordnung für fünf Fächer des Medizinstudiums zwingend Unterricht in Form von Blockpraktika vor: Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin.

Mit der Änderung der Approbationsordnung in 2012 ist für das allgemeinmedizinische Blockpraktikum eine Mindestdauer von zwei Wochen vorgesehen. Die Blockpraktika sind Bestandteil der universitären Ausbildung während des zweiten (klinischen) Studienabschnittes. Sie sollen die Studierenden frühzeitig mit dem klinischen Alltag der einzelnen Fächer vertraut machen.

Die Blockpraktika in der Allgemeinmedizin finden in akademischen Lehrpraxen statt, die von der Hochschule für diesen Ausbildungsauftrag akkreditiert worden sind. In Baden-Württemberg wird die Qualität der ausbildenden Praxen z.B. über eine Akkreditierungsrichtlinie der Landesärztekammer sichergestellt.

Typisch für das Blockpraktikum in der hausärztlichen Praxis ist die 1:1 Lehrsituation zwischen Ausbilder und Studierendem. Im Verlaufe der zwei Wochen werden die Studierenden (je nach Ausbildungsstand) zunehmend an eigenständiges Arbeiten in Form von Anamneseerhebungen, körperlichen Untersuchungen sowie an differentialdiagnostische und –therapeutische Überlegungen herangeführt. Dies erstreckt sich nicht nur auf die Sprechstunde: die Teilnahme an Hausbesuchen und gegeben falls am Ärztlichen Notdienst ist durchaus erwünscht.