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Delegation ärztliche Leistungen

Muss ich als Arzt alle Behandlungsschritte selbst durchführen oder kann ich mir helfen lassen?

Die Behandlung eines Patienten muss nicht zwangsläufig nur durch Ärzte erfolgen, auch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe dürfen daran mitwirken. So können Medizinische Fachangestellte (MFAs) z.B. bestimmte Hausbesuche übernehmen, Verbände wechseln oder den Blutdruck messen. Welche Routineaufgaben an nicht-ärztliche Personen delegiert werden können, haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Vereinbarung definiert. Durch diese Regelung können niedergelassene Ärzte von einigen Routinetätigkeiten entlastet werden.

In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen können ärztliche Leistungen z.B. an sogenannte VERAHs („Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“) delegiert werden. Das VERAH-Konzept wurde vom Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) im Deutschen Hausärzteverband entwickelt. In Nordrhein-Westfalen kann dagegen eine EVA („Entlastende Versorgungsassistentin“) bestimmte Aufgaben übernehmen. Das EVA-Modell wurde von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe ins Leben gerufen. Bei beiden Konzepten handelt es sich um Fortbildungsmaßnahmen für MFAs. Projekte wie AGnES („Arztentlastende, gemeindenahe, e-health-gestützte, systemische Intervention“) oder MOPRA („Mobile Praxisassistentin“) richten sich dagegen auch an Gesundheits- und Krankenpflegerinnen.