Welche Dokumente über meine Patienten muss ich anfertigen und aufbewahren?
„Der Arzt hat über die in Ausübung seines Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für den Arzt, sie dienen auch dem Interesse des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.“
§ 10 Abs.1 der (Muster-)Berufs¬ordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte (MBO)
Ein Vertragsarzt hat darüber hinaus alle abrechnungsrelevanten erbrachten und veranlassten Leistungen zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden, in einzelnen Fällen gelten sogar längere Fristen. Sie stellen unerlässliche Dokumente dar, wenn mehrere Ärzte oder medizinische Einrichtungen in den Behandlungsprozess eingebunden sind. Außerdem sind es wichtige Beweisgegenstände, wenn es z.B. zu Streitigkeiten über das Honorar mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) kommt oder wenn Patienten einen möglichen Behandlungsfehler reklamieren.