Healthcare

Gebührenordnung für Privatpatienten

Wie rechne ich die Behandlung von privatversicherten Patienten ab?

Die Abrechnung von ärztlichen Leistungen, die an gesetzlich versicherten Patienten erbracht wurden, übernimmt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Leistungen, die der Arzt an einem Privatpatient vornimmt, werden direkt mit diesem abgerechnet. Dabei gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlassen und bewertet die Leistungen von Ärzten (wie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für gesetzlich Versicherte) mit Punktzahlen. Außerdem ist dort der Wert eines Punktes in Euro definiert.