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Gemeinsamer Bundesauschuss (G-BA)

Wofür ist eigentlich der Gemeinsame Bundesauschuss zuständig?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das wichtigste Organ der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen in Deutschland. Seine Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – die von Bundestag und Bundesrat vorgegeben werden – näher zu bestimmen und zu entscheiden, welche Leistungen von der GKV tatsächlich übernommen werden. Außerdem beschließt er Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der ambulanten und stationären Patientenversorgung.

Der G-BA setzt sich aus Vertretern der Vertragsärzte, der gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhäuser und aus drei unparteiischen Mitgliedern zusammen.