Wer bestimmt die Höhe der Gesamtvergütung, die die Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen müssen?
Jede Krankenkasse zahlt an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine Gesamtvergütung. Mit der Gesamtvergütung sind alle vertragsärztliche Leistungen und Kosten abgedeckt. Die Gesamtvergütung setzt sich aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und extrabudgetären Leistungen (EGV) zusammen. Die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wird von den Landesverbänden der Krankenkassen und der jeweiligen KV jedes Quartal neu vereinbart. Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Versichertenzahlen, dem Behandlungsbedarf jedes Versicherten und dem sogenannten Orientierungswert. Der Orientierungswert wird seit 2009 vom Bewertungsausschuss (BA) festgelegt, berücksichtigt Morbiditätsentwicklungen und dient den einzelnen KVen und Krankenkassen als Anhaltspunkt. Die KVen verteilen die Gesamtvergütung nach einem bestimmten Schlüssel an ihre Vertragsärzte. Extrabudgetäre Leistungen (z.B. Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, Präventionsmaßnahmen wie Schutzimpfungen) werden in voller Höhe bezahlt und dem Arzt ungekürzt vergütet.