Können Gesundheitsreformen mich als Hausarzt auch direkt betreffen?
Funktioniert das Gesundheitssystem nicht mehr so wie gewünscht oder gibt es Verbesserungspotential, werden vom Gesetzgeber (d.h. vom Deutschen Bundestag oder den Landesparlamenten) Gesundheitsreformen eingeleitet und neue Vorschriften erlassen. Diese betreffen überwiegend die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Kosten, die das deutschen Versorgungssystems verursacht.
Zwei für Hausärzte und niedergelassene Mediziner wichtige Gesundheitsreformen der letzten Jahre sind das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) oder das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG). Im GKV-WSG aus dem Jahr 2007 wurde die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) eingeführt, die alle Krankenkassen ihren Versicherten seither verpflichtend anbieten müssen. In diesem Versorgungsmodell schreibt sich der Patient bei einem Hausarzt ein. Der Hausarzt ist dann die erste Anlaufstelle für den Patienten und koordiniert als „Lotse“ alle Behandlungsschritte. Außerdem wurde die rechtliche Grundlage für Medizinische Versorgungszentren (MVZs) geschaffen, die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung sowie der Gesundheitsfonds eingeführt. Das GKV-VSG aus dem Jahr 2011 hat die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) reformiert. Seither muss dabei die regionale Morbiditätsstruktur der Bevölkerung berücksichtig und Ärzte in unterversorgten Gebieten gefördert werden.