Mit welchem Gehalt kann ich rechnen, wenn ich als Hausarzt tätig bin?
Die Gehälter von angestellten Ärzten in Hausarztpraxen orientieren sich meistens am Tarifvertrag der angestellten Klinikärzte. Dennoch sind sie frei verhandelbar und unterscheiden sich je nach Art und zeitlichem Umfang der Tätigkeit.
Ist man mit einer eigenen Praxis als selbstständiger Unternehmer tätig, gibt es grundsätzlich drei voneinander unabhängige Einnahmequellen. Den größten Anteil macht das über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ausgezahlte Honorar für die Behandlung der gesetzlich Versicherten aus. Die Abrechnung der Leistung erfolgt auf der Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Die KV erhält von jeder Krankenkasse eine Gesamtvergütung, die alle ärztlichen Leistungen abdeckt. Die KVen verteilen diese Gesamtvergütung nach einem bestimmten Schlüssel an ihre Vertragsärzte. Für die meisten Leistungen haben die KVen Honorarbudgets (Obergrenzen) gebildet. Werden diese Obergrenzen überschritten, erhält der Arzt nur noch eine anteilige Bezahlung seiner Leistungen. Da die Honorarbudgets aber stark schwanken und jedes Quartal neu festgelegt werden, ist das Honorar das man für die Behandlung der gesetzlich Versicherten Patienten erhält nur schwer zu kalkulieren.
Die zweite Einnahmequelle ist das Honorar für die Behandlung privat versicherter Patienten. Leistungen, die bei der Behandlung von Privatpatienten erbracht werden, werden über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Hier erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Versicherten. Auch die Abrechnung der sogenannten Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL), die von manchen Ärzten angeboten werden, wird nach den GOÄ-Regelungen vorgenommen.
Ein dritter Bestandteil des hausärztlichen Honorars sind die Umsätze der Selektivverträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Dieses Honorarmodell baut überwiegend auf Pauschalen auf, die in festen Eurobeträgen definiert sind und ist dadurch einfach zu kalkulieren: Die hausärztliche Praxis erhält für alle erbrachten Leistungen eine entsprechende im Vertrag festgelegte Vergütung. Diese Vergütung liegt derzeit im Durchschnitt um etwa 30 Prozent höher als eine vergleichbare Honorierung durch die KV.