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Notdienst

Warum bin ich als Arzt zum Notdienst verpflichtet und was bedeutet es für mich?

Damit die ambulante ärztliche Versorgung der Menschen auch außerhalb der Praxissprechstunden gewährleistet ist, organisiert die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des jeweiligen Bundeslands einen ärztlichen Notfalldienst. Der Notdienst ist Teil des Sicherstellungsauftrags der KV. Alle Vertragsärzte sind durch ihre Berufsordnung zum Notdienst verpflichtet und müssen regelmäßig einen Bereitschaftsdienst übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Fachrichtung der Arzt angehört oder ob der Arzt selbständig oder in einer Arztpraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellt ist. Eine Befreiung vom Notdienst ist nur aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen möglich (z.B. Einschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung). Ziel des Notdiensts ist es, Erste Hilfe oder andere Soforthilfemaßnahmen zu leisten, bis der Patient am nächsten Werktag wieder die Sprechstunde besuchen kann.

Der Notdienst dauert Montag bis Freitag von 18 Uhr bis um 08 Uhr des Folgetags, mittwochs und freitags beginnt der Dienst in der Regel schon früher (je nach Notfallbezirk zwischen 13 Uhr und 16 Uhr). An Wochenenden oder Feiertagen ist der Notfalldienst rund um die Uhr erreichbar. Patienten können den Bereitschafts- und Notfalldienst seit 2012 über eine bundesweit einheitliche Rufnummer erreichen: 116 117.

Seit 2012 ist es möglich, dass der Notdienst nicht in der Praxis des diensthabenden Arztes, sondern in dafür vorgesehenen Räumen (z.B. in einem Krankenhaus) stattfindet und auch mit der Leitstelle des Rettungsdiensts verknüpft werden kann.