Kann ich in meinem Praktischen Jahr auch schon in der Hausarztpraxis arbeiten?
Das Praktische Jahr (PJ) ist der letzte Teil des Medizinstudiums vor dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Im PJ müssen zwölf Monate praktische Tätigkeit in einer Universitätsklinik oder einer von der Universität anerkannten Klinik oder Praxis abgeleistet werden. Um für das PJ zugelassen zu werden, müssen der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (das Physikum), alle Leistungsnachweise im klinischen Studienabschnitt sowie der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (das sogenannte Hammerexamen) bestanden worden sein. Ziel des PJ ist es, die Studenten auf den Arztberuf vorzubereiten, den ärztlichen Berufsalltag kennenzulernen, praktische Erfahrung zu sammeln und das bis dahin Erlernte anzuwenden.
Das PJ umfasst in der Regel insgesamt 48 Wochen und setzt sich aus drei Teilabschnitten (Tertialen) von jeweils 16 Wochen Dauer zusammen. Ausnahme ist z.B. Mannheim: Hier gibt es einen Modellstudiengang, der vier Quartale vorsieht.
Genauso wie die Famulatur kann auch das PJ zum Teil in der ambulanten Versorgung absolviert werden. Jeweils ein Tertial muss im Fachbereich Chirurgie und Innere Medizin abgeleistet werden. Das dritte Tertial kann in der Allgemeinmedizin in einer anerkannten Lehrpraxis durchgeführt werden. Aber auch im Tertial Chirurgie und Innere Medizin kann man schon Praxisluft schnuppern. Die Hälfte der Zeit in beiden Tertialen (also jeweils maximal 8 Wochen) darf man statt im Universitäts- oder Lehrkrankenhaus auch in einer Facharztpraxis verbringen.
Wer sein PJ in der Allgemeinmedizin absolviert, wird in vielen Bundesländern gefördert. Das PJ Allgemeinmedizin an der Universität Freiburg wird z.B. von der Stiftung Perspektive Hausarzt und den Vertragspartnern der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Baden-Württemberg mit einem Stipendium von 500 Euro monatlich gefördert. In Hessen und Nordrhein-Westfalen unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Hessen und Nordrhein die Studierenden mit 600 Euro pro Monat.