Wo darf ich eine Praxis eröffnen und was sollte ich beachten?
Wer eine neue Praxis gründen will, muss sich einen geeigneten Standort suchen. Dabei wird zwischen Praxisstandorten in offenen und gesperrten Planungsbereichen für die jeweilige Facharztrichtung unterschieden. In offenen Planungsbereichen kann man sich jederzeit mit einer neuen Praxis niederlassen. In gesperrten Planungsbereichen kann man nur eine bestehende Praxis übernehmen, aber keine neue Praxis gründen.
Wie sich die neu gegründete Praxis entwickeln wird, ist oftmals schwer vorhersehbar. Einfacher und sicherer ist daher die Übernahme einer bestehenden Praxis.
Unabhängig davon, ob man eine Praxis gründen oder übernehmen möchte, ist eine sorgfältige Planung wichtig. Hilfestellung gibt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit ihren Fachberatern. Bei der Finanzierung ist ein Vergleich in Frage kommender Kreditinstitute ratsam. In manchen unterversorgten Bezirken wird die Übernahme oder Gründung einer Hausarztpraxis auch finanziell gefördert z.B. durch die betroffenen Gemeinden selbst.