Kann ich auch private Vorkehrungen für den Krankheitsfall treffen?
In Deutschland kann man nicht nur (über den Staat) gesetzlich versichert sein. Wer nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegt (weil er z.B. eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet), kann sich auch privat versichern. Versicherte in der GKV haben außerdem die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen (z.B. für Zahnbehandlungen).
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gewährleisten private Unternehmen den Versicherungsschutz des Patienten. Der Umfang des Versicherungsschutzes variiert stark und ist abhängig von den Versicherungsbedingungen, die beiden Vertragspartner vereinbart haben. Eine Familienversicherung mit beitragsfreier Mitversicherung von Familienangehörigen (wie in der GKV) gibt es in der PKV nicht. Zu berücksichtigen ist, dass im Gegensatz zur GKV die Beitragssätze der PKV mit zunehmendem Alter steigen.
Bei der Vergütung ärztlicher Leistungen gilt in der PKV nicht das Sachleistungs-, sondern das Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte bezahlt die Rechnungen des Arztes zunächst selbst, reicht diese bei seiner Krankenkasse ein und erhält dann sein Geld zurück. Die Rechnung wird vom Arzt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt.
Ziel einer privaten Versicherungsgesellschaft ist es mit der Krankenversicherung Geld zu verdienen. Gesetzliche Krankenkassen sind demgegenüber Non-Profit-Unternehmen. Die Interessen der privaten Krankenversicherer werden vom Verband der Privaten Krankenversicherung vertreten.