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Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

Was macht der Sachverständigenrat (SVR) zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen?

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und analysiert diese unter medizinischen und okönomischen Aspekten. Er setzt sich aus sieben Wissenschaftlern zusammen und wurde 1985 gegründet. Die Gutachten werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundestag und dem Bundesrat übergeben. Das Gutachten soll Empfehlungen zu medizinischen und ökonomischen Orientierungszahlen enthalten, Vorschläge für den Abbau von Unter- oder Überversorgung unterbreiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzeigen. Die Empfehlungen und Vorschläge können von Bundestag und Bundesrat aufgegriffen und in Maßnahmen umgesetzt werden.