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Sozialgesetzbuch

Warum gibt es überhaupt eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Alle Menschen in Deutschland haben das Recht auf eine Krankenversicherung – gleichzeitig sind sie auch verpflichtet, sich zu versichern. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist damit fester Bestandteil im deutschen Sozialversicherungssystem – genauso wie die Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.

Rechtsgrundlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Das Sozialgesetzbuch umfasst alle in Deutschland geltenden Sozialgesetze und soll soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit gewährleisten. Es setzt sich aus zwölf Gesetzbüchern zusammen und enthält neben Bestimmungen zur GKV z.B. auch Regeln zur Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe.

Der sogenannte Sicherstellungsauftrag ist in §72 SGB V enthalten. Er ist der staatlich erteilte Auftrag, die ambulante Versorgung der Bevölkerung mit Haus- und Fachärzten zu gewährleisten. Die vertragsärztliche Versorgung wird durch Verträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkassen geregelt und muss den Richtlinien und Vorschriften des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entsprechen.

Besonders wichtig für niedergelassene Allgemeinmediziner ist §73 SGB V. In Abschnitt 1 werden die Aufgaben eines Hausarztes in der vertragsärztlichen Versorgung definiert. In §73b SGB V sind darüber hinaus die Grundlagen für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) zu finden.