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Therapiefreiheit

Kann ich einen Patienten so behandeln, wie ich es für angemessen halte oder gibt es Einschränkungen?

Grundsätzlich kann ein Arzt aufgrund seiner fachlichen Kompetenz frei entscheiden, welches Diagnose- oder Behandlungsverfahren er anwendet und welche Medikamente er verschreibt. Dabei bedarf es allerdings immer der Zustimmung des Patienten, der bei der Wahl des Behandlungsverfahrens somit das letzte Wort hat. Der Arzt muss ihn deshalb über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten aufklären und ihn auf die jeweiligen Nutzen und Risiken hinzuweisen.

Diese Therapiefreiheit wird allerdings nicht nur durch die individuellen Behandlungsansprüche der Patienten, sondern auch durch eine Reihe von Vorgaben der Gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt, wie z. B. durch das im Fünften Sozialgesetzbuch verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot.