Wie viele Geld verdiene ich als Hausarzt denn nun?
Einen Anhaltspunkt, mit welchen Verdienstmöglichkeiten man als Hausarzt in der Regel rechnen kann, gibt der Branchenreport der Sparkassen-Finanzgruppe. 2013 lagen die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen von Allgemeinmedizinern in den neuen Bundesländern nach Abzug der Betriebsausgaben z. B. bei 147.819 Euro, in den alten Bundesländern bei durchschnittlich 137.732 Euro. Von diesem Betrag sind noch die Einkommenssteuer und Beiträge zur Altersvorsorge abzuziehen. Die Verdienstmöglichkeiten von Hausärzten variieren aber wegen verschiedener Faktoren oft sehr stark. Beispielsweise sind die Praxisgröße, die Höhe der Kosten (z.B. Miete, Nebenkosten, Personal und Praxisausstattung), die betriebswirtschaftliche Führung oder die Form der Niederlassung für das Einkommen entscheidend.
Für angestellte Allgemeinmediziner gilt als Orientierung für ihr Einkommen die tarifliche Facharztvergütung am Krankenhaus (Entgeldgruppe II). Ist man in seinem ersten Jahr als Facharzt im Krankenhaus angestellt, verdient man derzeit rund 5.400 Euro brutto. Mit jedem Jahr der ärztlichen Tätigkeit steigt der Bruttoverdienst um zwei- bis vierhundert Euro. Arbeitet man sechs Jahre oder länger am Krankenhaus, beträgt das tarifvertraglich geregelte Einkommen etwa 7.000 Euro brutto. Die Tarifverträge werden vom Marburger Bund mit den Krankenhäusern und Kliniken verhandelt. Er ist der Berufsverband der angestellten und verbeamteten Ärzte in Deutschland und setzt sich als Gewerkschaft für die Wahrung ihrer Interessen gegenüber der Politik und den Arbeitgebern ein.
Ist man als Arzt in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im Krankenhaus tätig, orientiert sich das Gehalt ebenfalls an den gültigen Tarifverträgen. Im ersten Jahr der Weiterbildung verdient man derzeit rund 4.100 Euro, im zweiten Jahr 4.300 Euro und im dritten Jahr 4.500 Euro brutto. Niedergelassene Weiterbilder erhalten im Rahmen des Initiativprogramms Allgemeinmedizin von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen einen Zuschuss für ihre Ärzte in Weiterbildung in Höhe von 3.500 Euro. Laut Richtlinien soll dieser Betrag durch die Weiterbildungsstätte auf die im Krankenhaus übliche Vergütung angehoben werden (rund 4.800 Euro brutto im vierten Jahr und etwa 5.100 Euro im fünften Jahr der Weiterbildung). Aktuelle Studienergebnisse zeigen aber, dass das Gehalt eines ambulant tätigen Arztes in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin lediglich bei rund 3.500 Euro brutto liegt.
Für die Festlegung des ärztlichen Honorars der niedergelassen Ärzte sind in Deutschland die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf Bundes- und Landesebene verantwortlich.