Real estate concept

Zweigpraxis

Kann ich mehr als eine Praxis betreiben?

Eine Zweigpraxis ist die Nebenbetriebsstätte eines Arztes. Ziel dieser „Praxisfilialen“ ist es, Engpässe in der ambulanten Versorgung zu vermeiden. Laut dem Vertragsarztänderungsgesetz (VÄandG) kann ein von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zugelassener Arzt an zwei Orten außerhalb seines eigentlichen Praxissitzes tätig sein und dort auch andere Ärzte beschäftigen. Zweigpraxen müssen von der KV genehmigt werden. Dabei ist es entscheidend, ob die Praxisfiliale die Versorgung vor Ort verbessert und die Versorgung am Hauptsitz weiterhin gewährleistet bleibt. Die Genehmigung für eine Zweipraxis kann auch einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) erteilt werden.