Bis zu 30.000 Euro Landesförderung kann ein Hausarzt in Baden-Württemberg erhalten, wenn er sich in einer ländlichen Gemeinde ohne Arzt niederlässt. Denn immer mehr junge Ärzte zieht es in die Städte und Ballungszentren Baden-Württembergs. Dies führt langfristig zu einem Nachwuchsproblem auf dem Land und das vor allem im hausärztlichen Bereich. Grundsätzlich ist die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg zwar nach wie vor auf einem hohem Niveau, allerdings kommt es in lokal begrenzten Einzelfällen im ländlichen Raum schon heute zu Versorgungsengpässen.
Mit dem Förderprogramm für Landärzte steuert das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg nun gezielt gegen diese Entwicklung, um auch zukünftig eine gute und angemessene Versorgung für ganz Baden-Württemberg sicherzustellen. Unterstützt werden Niederlassungen von Ärzten in bestimmten Fördergebieten des ländlichen Raums, in denen die ambulante hausärztliche Versorgung der Bevölkerung akut nicht gegeben ist oder auch gefährdet erscheint. Förderfähig sind die Übernahme eines bestehenden Arztsitzes, Neuerrichtung einer Praxis, die Errichtung einer Zweitpraxis oder die Anstellung eines Arztes.
Das Förderprogramm ist mit zwei Millionen Euro ausgestattet und richtet sich insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten. Für eine Förderung stehen je nach Antragssteller zwischen 10.000 und 30.000 Euro zur Verfügung. Die genaue Summe ist davon abhängig, wie ausgeprägt der Ärztemangel in dem jeweiligen Fördergebiet ist. Entscheidend ist, ob es bereits zum Antragszeitpunkt akut zu Versorgungsengpässen im Gebiet kommt oder ob ein Ärztemangel erst mittel- bis langfristig zu erwarten ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass in dem Stadt- und Landkreis Neuzulassungen von Hausärzten überhaupt zulässig sind. Die genaue Fördersumme richtet sich zudem danach, ob der Landarzt einen vollen oder nur einen partiellen Versorgungsauftrag übernehmen möchte.
Die Antragsunterlagen, den Projektleitfaden und eine Übersicht der Fördergebiete können auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg. Das Programm läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2016.