Seit 2008 bietet die AOK Baden-Württemberg als bundesweit erste Krankenkasse gemeinsam mit dem Hausärzteverband Baden-Württemberg und dem MEDI Verbund allen Hausärzten einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) an. Dieser Vertrag basiert auf dem § 73b des Sozialgesetzbuches V.
Dort wurde mit der HZV bewusst eine Aufwertung des Hausarztberufes verankert, um auch langfristig eine flächendeckende hausärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Mit rund 3500 teilnehmen Ärzten und über eine Million Versicherte nimmt Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern die Vorreiterrolle im Bereich der Hausarztverträge ein.
- Konzept
Bei Hausarztverträgen unterscheidet man sogenannte „Add-On-Verträgen“ und Vollversorgungsverträgen. Add-On-Verträge regeln als Zusatzverträge meist nur einen sehr kleinen Teil der hausärztlichen Tätigkeit wie zum Beispiel die Behandlung von Rückenschmerzen. Vollversorgungsverträge decken dagegen (mit Ausnahme der Notfalldienste) das gesamte Spektrum der hausärztlichen Leistungen ab. Sie sind vom Gesetzgeber als wettbewerbliche Alternative zu der Regelversorgung vorgesehen. Sie sollen dazu beitragen, die teilweise tradierten und schwerfälligen Strukturen im System der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) „aufzubrechen“ und Kassen und Ärzten direkte Verträge ohne Beteiligung der KV zu ermöglichen, die spezifisch auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnitten werden können.
- Vorteile für den Arzt
Effektiv funktionierende Hausarztverträge auf Vollversorgungsbasis stellen eine wesentliche Voraussetzung zur Steigerung der Attraktivität des hausärztlichen Berufsbilds dar. Dem Arzt bleibt durch Reduzierung der Abrechnungsbürokratie mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten. Er erhält eine angemessene und stabile Vergütung (bis zu 30 Prozent höher als im KV-System), seine Lotsenfunktion wird gestärkt und seine Chancen auf eine erfolgreiche Regelung der Praxisnachfolge verbessern sich.
- Vorteile für den Patient
Die Teilnahme an der HZV ist freiwillig – sowohl für Ärzte als auch für Patienten. Teilnehmende Patienten verpflichten sich gegenüber ihrer Krankenkasse ein Jahr lang stets zum selben Hausarzt zu gehen und nur auf seine Überweisung hin, einen Facharzt aufzusuchen. Im Gegenzug verbessert sich die Versorgungsqualität, da die teilnehmenden Ärzte verpflichtet sind, an strukturierten hausarztspezifischen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, doppelte Untersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen werden vermieden und die Terminvergabe beim Facharzt erfolgt wesentlich schneller.
- Weitere Hausarztverträge
Neben der AOK hat auch die Bosch BKK mit dem Hausärzteverband und dem MEDI-Verbund einen Hausarztvertrag geschlossen. Er lehnt sich in Vertragsstruktur, Vergütungssystematik und Abrechnung eng an das Hausarztprogramm der AOK an, um den Ärzten die Teilnahme zu vereinfachen. Zusätzlich wird der teilnehmende Hausarzt durch die BKK-Patientenbegleiter unterstützt, die ihm auf Wunsch bei Erkrankungen mit hohem Versorgungsbedarf (wie zum Beispiel kardiale, neurologische oder depressive Erkrankungen) Aufgaben abnehmen, die über die rein medizinische Behandlung hinausgehen.