Wer Medizin in Deutschland studiert, kann später als Hausarzt in einer eigenen Praxis arbeiten.
Wie werde ich niedergelassener Arzt?
Wer sich nach seinem Studium und der erfolgreichen Approbation mit einer eigenen Hausarzt-Praxis selbstständig machen will, muss zuerst die Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin durchlaufen. Sie findet zwar hauptsächlich im Krankenhaus statt, kann aber auch in einer Praxis bei einem niedergelassenen Allgemeinmediziner absolviert werden. Hier hat man die Gelegenheiten herauszufinden, ob man für die Arbeit als niedergelassener Hausarzt geeignet ist.
Wer sich nach seiner Weiterbildung zum Facharzt tatsächlich dazu entscheidet, eine eigene Praxis zu eröffnen und dort Patienten zu behandeln, benötigt in Baden-Württemberg eine Zulassung als Vertragsarzt von der der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Erst mit dieser Zulassung ist man berechtigt, gesetzlich versicherte Patienten ambulant zu behandeln.
Die Niederlassungsformen
Wer sich als Arzt niederlassen möchte und die dafür nötige Zulassung hat, kann zwischen sechs verschiedenen Formen der Niederlassung wählen:
- 1. Einzelpraxis
Man kann sich zum einen mit einer eigenen Einzelpraxis selbstständig machen oder eine bestehende Einzelpraxis von einem Vorgänger übernehmen. Der Arzt in der Einzelpraxis ist aber nicht zwingend ein Einzelkämpfer: Er kann sich mit anderen Fachkollegen zu einem Praxisnetz zusammenschließen und so durch Erfahrungsaustausch und verstärkte Kommunikation die Versorgung der Patienten verbessern.
- 2. Praxisgemeinschaft
Oder man teilt sich im Rahmen einer Praxisgemeinschaft Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal – und damit Kosten – gemeinsam mit anderen Ärzten. Die Abrechnung erfolgt aber getrennt und jeder Arzt führ seine eigene Patientenkartei.
- 3. Gemeinschaftspraxis
In einer Gemeinschaftspraxis, die auch als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet wird, teilt man sich dagegen nicht nur die Kosten, sondern behandelt auch gemeinsam einen Patientenstamm.
- 4. Teilzulassung
Auch die Teilzulassung ist eine Form der Niederlassung. Dabei ist man in Teilzeit selbständig mit einer eigenen Praxis. Die vorgeschriebene Präsenzzeit in der Praxis reduziert sich dabei auf zehn Stunden pro Woche anstelle der bei einer vollen Zulassung vorgeschriebenen 20 Stunden. Ist man teilzugelassen kann man wählen, ob man die freie Zeit für Familie und Hobbies nutzen möchte oder sich halbtags in einem Krankenhaus anstellen lässt.
- 5. Anstellung
Oder man entscheidet sich für eine Anstellung als Arzt in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).
- 6. Job-Sharing
Schließlich kann man als Alternative auch Jobsharing betreiben und mit einem schon niedergelassenen Kollegen der gleichen Fachrichtung kooperieren und die Arbeitszeit aufteilen. Das Jobsharing ist damit eine Sonderform der Gemeinschaftspraxis. Der Arzt erhält nur eine (begrenzte) Zulassung, weil er Praxispartner eines zugelassenen Arztes der gleichen Fachrichtung ist. Das Leistungsvolumen darf dabei aber nicht ausgeweitet werden.
Finanzielle Aspekte
Egal für welche Form der Niederlassung man sich letztlich entscheidet: Eine Niederlassung muss gut vorbereitet sein. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend über die betriebswirtschaftlichen Aspekte zu informieren. Dazu bieten die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und auch die regionalen Sparkassen Niederlassungsberatung an und helfen bei der Bedarfsplanung, der Standortanalyse, der Umsetzung, der Praxissuche, der Wahl der Niederlassungsart und der Zulassung.